Allgemeine Geschäftsbedingungen – Aktivitäten
BLACK SHEEPS Adventures KG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Black Sheeps Adventures KG, im Nachfolgenden nur Black Sheeps genannt:
Gültig ab 1.5.2025
1. Anmeldung / Anzahlung
ie Anmeldung zu Aktivitäten kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Nach telefonischer, schriftlicher oder persönlicher Bestätigung durch Black Sheeps ist die Anmeldung verbindlich, und der Vertrag über die Aktivität oder Unterkunft tritt in Kraft. Sofern nicht anders vereinbart, ist unmittelbar nach erfolgreicher Anmeldung eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags auf das Konto von Black Sheeps bei der Tatra Banka SK (Swift-Code: SK7711000000002944054654 / BIC: TATRSKBX) zu leisten.
2. Stornoregelungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006), die folgende Stornobedingungen vorsehen:
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Vertrag ohne Stornogebühr von jeder Vertragspartei aufgelöst werden.
1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % des Gesamtpreises.
Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des Gesamtpreises.
In der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des Gesamtpreises.
Bei Nichterscheinen zur Unterkunft/Aktivität: 100 % des Gesamtpreises.
3. Leistungen
Eine genaue Beschreibung der Leistungen finden Sie im jeweiligen Programmbeschrieb. Auch Einzelpersonen können buchen; der Termin wird entsprechend der Verfügbarkeit angepasst. Ein fester Termin ist ab 4 Personen möglich.
4. Teilnahmebedingungen
Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Teilnehmerliste, dass er die für die gewählte Aktivität erforderlichen physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllt, wie in den Bedingungen angegeben.
5. Alkohol/Medikamente/Drogen
Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten werden ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Aktivität ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Guide vor der Aktivität über mögliche gesundheitliche Probleme (z. B. Asthma, Allergien) zu informieren und die Verfügbarkeit notwendiger Medikamente während der Aktivität sicherzustellen.
6. Haftungsbeschränkung
Jeder Teilnehmer ist sich bewusst, dass er an einer Abenteueraktivität teilnimmt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer Standardaktivität bietet. Die Aktivitäten von Black Sheeps werden von ausgebildeten Guides geleitet. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsstandards. Jede Aktivität ist sorgfältig geplant, vorbereitet und erprobt. Vor jeder Aktivität erfolgt eine Sicherheitseinweisung durch den Guide. Risiken verschiedener Art können nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung von Black Sheeps und des Guides für Schäden an Eigentum oder Gesundheit, die durch die Teilnahme an der Aktivität entstehen, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung für Verletzungen, die durch objektive (natürliche) Risiken oder durch das Verhalten Dritter (z. B. anderer Teilnehmer) entstehen, ist ebenfalls auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es besteht keine Haftung für Handlungen oder Schäden, die durch Aktivitäten außerhalb des gebuchten Programms entstehen.
7. Sorgfaltspflicht
Der Teilnehmer hat alle Sicherheitsanweisungen des Guides zu befolgen und aktiv an der Aktivität teilzunehmen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen.
8. Voraussetzungen
Der Guide ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktivität auszuschließen oder die Aktivität abzubrechen, wenn Teilnehmer gegen diese (insbesondere Sicherheits-Bedingungen) verstoßen oder die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen (ohne Anspruch auf Entschädigung). Der Guide behält sich das Recht vor, das Programm aufgrund unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden könnten (z. B. Hochwasser, Wetteränderungen, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Black Sheeps oder dem Guide.
9. Schäden
Der Teilnehmer ist verpflichtet, jeden Schaden, oder jede Verletzung dem Guide unverzüglich zu melden.
10. Zeitlicher Ablauf
Die Dauer der Aktivität kann nicht im Voraus genau geschätzt werden. Die angegebenen Zeiten sind Richtwerte. Es wird keine Garantie für die Einhaltung dieser Zeiten übernommen.
11. Ergänzung durch weitere Teilnehmer
Black Sheeps behält sich das Recht vor, freie Plätze in der Aktivität mit anderen Teilnehmern aufzufüllen, bis zur vollen Kapazität, sofern nicht anders vereinbart.
12. Transport
Black Sheeps haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die bei der Anreise mit privaten Fahrzeugen zum Sitz von Black Sheeps oder bei der Rückreise entstehen. Der Transfer mit Fahrzeugen von Black Sheeps ist rein freiwillig und im Rahmen der Aktivität kostenlos.
13. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht (unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts). Erfüllungsort ist A-8924 Wildalpen. Es wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des für Wildalpen sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
14. Druckfehler
Preis- oder Programmänderungen sowie Druckfehlerkorrekturen bleiben vorbehalten.
15. Geltungsbereich
Die Punkte 1–15 gelten für alle Aktivitäten von Black Sheeps. Für die nachfolgend genannten Aktivitäten gelten zusätzlich die jeweiligen besonderen Bedingungen.
Besondere Bedingungen für RAFTING bei Black Sheeps:
16. Die Teilnahme an dieser Aktivität erfordert ausreichende Schwimmkenntnisse in fließendem Wasser. Die Teilnahme oder Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren dürfen an der Salza-Aktivität nur in Begleitung einer dafür verantwortlichen Person über 19 Jahren teilnehmen. Rafting auf der Enns ist erst ab 14 Jahren ab der Einstiegsstelle Eisenbahnbrücke nach dem Gesäuseeingang erlaubt.
17. Während der Fahrt ist jeder Teilnehmer verantwortlich dafür, dass der Kinnriemen des Helms und die Verschlüsse der Schwimmweste geschlossen und ausreichend festgezogen sind. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er die für die Aktivität notwendige Ausrüstung mitführt. Der Guide hat das Recht, einen Teilnehmer von der Aktivität auszuschließen, wenn festgestellt wird, dass der Teilnehmer etwas vergessen hat (nicht vollständige Ausrüstung) – sofern dieser Umstand auf Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist.
18. Rauchen und Lärmen während der Fahrt sind verboten. Ebenso ist das Wegwerfen von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter untersagt.
19. Der Teilnehmer ist verpflichtet, beim Verladen und Entladen des Bootes in das und aus dem Transportfahrzeug mitzuhelfen.
20. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, beim Ein- und Aussteigen aus dem Boot besonders vorsichtig zu sein, da mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungen und unerwarteten Bewegungen des Bootes zu rechnen ist, was das Verletzungsrisiko erhöht.
21. Die Nutzung des Sprungbereichs im Bereich Wasserlochklamm sowie das Schwimmen im Wildwasser sind nicht Teil des Programms und erfolgen auf eigene Gefahr, ebenso wie die Nutzung des Sprungbereichs in der Palfauer Schlucht.
Besondere Bedingungen für KAJAK, RIVERBUG und KANU bei Black Sheeps:
Zusätzlich zu den Punkten 1–21 gelten für diese Aktivitäten folgende Bedingungen:
22. Jeder Teilnehmer muss sicherstellen, dass sich die gesamte Gruppe in Sichtweite bewegt. Gegebenenfalls ist an einem geeigneten und sicheren Ort anzuhalten, um den Kontakt wiederherzustellen (auf den Rest der Gruppe warten).
23. Uferbereiche mit überhängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden (Gefahr des Hängenbleibens).
24. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Aktivitäten kein Guide von Black Sheeps im Boot des Kunden anwesend ist. Die Gruppe wird entsprechend geschult und von einem Guide von Black Sheeps in einem eigenen Boot begleitet. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenständig steuern und potenziellen Gefahrenstellen ausweichen. Black Sheeps übernimmt keine Haftung für Schäden, Ansprüche und Verletzungen, die während dieser Aktivitäten entstehen, sondern erteilt lediglich Anweisungen und vermietet die Ausrüstung.
Besondere Bedingungen für CANYONING bei Black Sheeps:
Zusätzlich zu den Punkten 1–24 gelten für diese Aktivitäten folgende Bedingungen:
25. Die Aktivität im Canyon findet überwiegend in unmarkiertem Gelände statt, wo besonders rutschige Stellen zu erwarten sind. Ein Ausrutschen kann jederzeit passieren. Jeder Teilnehmer muss sich daher besonders vorsichtig und umsichtig bewegen. Der Guide zeigt den Teilnehmern, wie man sich im Canyon sicher fortbewegt.
26. Alle Stellen, an denen Absturzgefahr besteht, sind für Teilnehmer nur unter Aufsicht des Guides und mit ausreichender Sicherung zugänglich. Das Risiko von Steinschlag kann im Canyon nicht ausgeschlossen werden.
27. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, den Sichtkontakt zu den anderen Teilnehmern und zum Guide im Canyon aufrechtzuerhalten.
28. Beim Canyoning wird spezielle Ausrüstung verwendet. Vor und während der Aktivität erhält jeder Teilnehmer eine ausführliche Einweisung in deren Nutzung. Mit dieser Ausrüstung ist besonders vorsichtig und achtsam umzugehen.
29. Springen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Canyoning-Guides erlaubt, und dessen Anweisungen sind strikt zu befolgen. In Wasserbecken können unterschiedliche Tiefen auftreten – daher darf nur an vom Guide bestimmten Stellen gesprungen werden. Ist ein Sprung für einen Teilnehmer aus beliebigen Gründen nicht möglich, muss der Guide informiert werden, der verpflichtet ist, eine sichere Alternative zur Überwindung der Höhe anzubieten. Jeder Teilnehmer muss sicherstellen, dass der Absprung von einem sicheren, nicht rutschigen Punkt erfolgt, die Arme eng am Körper liegen und ausschließlich mit den Beinen (leicht gebeugt) voraus gesprungen wird. Es ist davon auszugehen, dass der Boden mit den Füßen berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefedert werden muss. Das Rutschen im Bachbett ist in geneigter Position durchzuführen – mit vorgebeugtem Kopf (Kinn auf der Brust), Armen eng am Körper und leicht gebeugten Beinen, um einen möglichen Bodenkontakt abzufedern. Jeder Teilnehmer muss knöchelhohe, rutschfeste Schuhe mitbringen, die für unmarkiertes Gelände geeignet sind. Für etwaige Schäden an der Ausrüstung des Teilnehmers übernimmt Black Sheeps keine Haftung.
30. Jeder Teilnehmer muss sicherstellen, dass der Klettergurt, der Helm und der Karabiner stets sicher verschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind dem Canyoning-Guide unverzüglich zu melden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Rücksicht auf andere Teilnehmer zu nehmen und dem Guide auf Anfrage angemessene Unterstützung zu leisten.
Besondere Bedingungen für AUSRÜSTUNGSVERLEIH bei Black Sheeps:
31. Aktivitäten mit geliehener Ausrüstung von Black Sheeps finden ohne Begleitung eines Guides statt. Sie erfolgen somit auf eigenes Risiko. Für Schäden an Eigentum oder Gesundheit wird keine Haftung übernommen.
32. Der Mieter ist verpflichtet, die geliehene Ausrüstung bei Übergabe sorgfältig auf Beschädigungen zu überprüfen und eventuelle Mängel zu melden. Vom Mieter verursachte Schäden an der Ausrüstung müssen gemeldet und ersetzt werden.
33.Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, über ausreichende Fähigkeiten und Erfahrungen für die Befahrung des geplanten Flussabschnittes zu verfügen. Er ist mit dem Fluss und allen möglichen Risiken vertraut.
Fotos und Videos:
Mit der Buchung unserer Aktivitäten erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Black Sheeps (bzw. der Guide) während des Programms Fotos und Videos vom Teilnehmer und seiner Gruppe anfertigen und diese für Werbezwecke veröffentlichen darf.