Allgemeine Geschäftsbedingungen – Aktivitäten

BLACK SHEEPS Adventures KG

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Black Sheeps Adventures KG, im Nachfolgenden nur Black Sheeps genannt:

1. Anmeldung / Anzahlung

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Nach telefonischer, schriftlicher oder persönlicher Bestätigung durch die Black Sheeps ist die Anmeldung verbindlich, der Beherbergungs oder Aktivitätenvertrag hat Gültigkeit. Wenn nicht anders vereinbart, wird unmittelbar nach erfolgter Anmeldung eine 50%-Anzahlung auf das Konto des Black Sheeps bei der Tatrabanka SK, (Swift-Code für EUÜberweisungen: SK7711000000002944054654/ BIC TATRSKBX) zur Zahlung fällig.

2. Stornoregelungen

Bei uns gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) welche folgende Stornoregelung vorsieht: Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag bzw. der Vertrag über die gebuchte Leistung ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Außerhalb des oben festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter
Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
– bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
– bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis;
– bei Nichterscheinen zur Tour oder ins Zimmer 100%.

3. Leistungen

Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren
Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich. Einen fixen Termin ab 4 Personen möglich.

4. Teilnahmebedingungen

Jeder Teilnehmer sichert zu (Unterschrift in der Teilnehmerliste), die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die in den
Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.

5. Alkohol/Medikamente/Drogen

Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen. Ein derart beeinträchtigtes Erscheinen wird als Nichterscheinen storniert (100%). Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Guide vor der Aktivität vor möglichen Gesundheitsproblemen (Asthma, Allergien usw.) zu informieren und die Verfügbarkeit der erforderlichen Medikamente während der Aktivitäten zu sichern.

6. Haftungsbeschränkung

Jeder Teilnehmer an Touren des Black Sheeps ist sich darüber im Klaren, dass er/sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren vom Black Sheeps werden von ausgebildeten Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant, vorbereitet und erprobt. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind vielfältig und nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung der Black Sheeps und dem Guide für sämtliche im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung resultierenden Sachschäden wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt. Die Haftung für Personenschäden resultierend aus nicht beherrschbaren (Natur-)Gefahren bzw. aus Handlungen Dritter (z.B. anderer Teilnehmer) wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt. Es besteht keinerlei Haftung für Eigenmacht eines Teilnehmers bzw. Schäden, die aus
Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen.

7. Sorgfaltspflicht

Der Teilnehmer hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sind sich zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet.

8. Voraussetzungen

Der Tourenleiter ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Dem Teilnehmer steht diesfalls kein Ersatzanspruch gegen das Black Sheeps bzw den Tourenleiter zu.

9. Schäden

Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.

10. Zeitlicher Ablauf

Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Eine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten wird nicht übernommen.

11. Transfers

Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil des Programms des Black Sheeps. Er wird keinerlei Haftung für daraus resultierende Unfälle bzw. Schäden übernommen.

12. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht (unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts). Erfüllungsort ist A-8924 Wildalpen. Es wird die ausschließliche örtliche
Zuständigkeit des für Wildalpen sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

13. Druckfehler

Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

14. Geltungsbereich

Die Punkte 1.-13. gelten für sämtliche Black Sheeps Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.

Besondere Bedingungen für BlackSheeps Raftingtouren:

  1. Die Teilnahme/Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
  2. Die Teilnahme/Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Auf der Salza werden Kinder zwischen 6 und 15 Jahren nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf der Enns ist eine Beförderung erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ab der Einstiegsstelle Eisenbahnbrücke nach dem Gesäuseeingang erlaubt.
  3. Während der Fahrt hat der Teilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer
    hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
  4. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten. Genauso wie den Müll auserhalb dem dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
  5. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Teilnehmer.
  6. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
  7. Es obliegt der Eigenverantwortung des Teilnehmers, beim Ein- und Aussteigen in das/aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einer 2 / 2 Fortbewegung des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
  8. Die Benutzung der Sprungstelle im Bereich Wasserlochklamm sowie das Wildwasserschwimmen sind nicht Teil des Programms und erfolgt auf eigene Gefahr, sowie auch die Benutzung der Sprungstelle Palfauer Schlucht.

Bedingungen für Kajak-, Riverbug und Canadiertouren vom Black Sheeps:

  1. Neben den Punkten 1-20 gelten für diese Touren folgende Punkte zusätzlich als vereinbart.
  2. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
  3. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden.
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Bootsführer des Black Sheeps im Boot mitfährt. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer des Black Sheeps. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Das Black Sheeps übernimmt keine Haftung für Schäden, Ansprüche und Verletzungen, die bei solchen Touren entstehen, sondern erteilt lediglich Ein- bzw. Anweisungen und vermietet das Equipment.

Besondere Bedingungen für Canyoningtouren vom Black Sheeps:

  1. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muss.
  2. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
  3. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
  4. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung im Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.
  5. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers darf gesprungen werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Teilnehmers nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere
    Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und nur mit den (leicht gebeugten) Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf (Kinn auf dem Brust), verschränkten Händen und leicht gebeugten Beinen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen. Black Sheeps übernimmt keine Verantwortung für Schäden an der Ausrüstung des Teilnehmers.
  6. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer
    mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Auffordnung des Canyoningführers, diesem vertretbare Hilfestellung zu geben.

Besondere Bedingungen für Verleihausrüstung vom Black Sheeps:

  1. Unternehmungen mit Verleihausrüstung vom Black Sheeps erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
  2. Der Mieter hat die Leihausrüstung anlässlich der Übernahme sorgfältig auf Schäden zu prüfen und allfällige Beschädigungen noch vor Benutzung mitzuteilen. Vom Entleiher verursachte Schäden an der Leihausrüstung des Black Sheeps sind zu melden und zu ersetzen.
  3. Der Mieter ist dafür verantwortlich, ausreichende Fähigkeiten / Erfahrungen zu besitzen, um den geplanten Abschnitt zu befahren, ist mit dem Fluss vertraut und kennt alle Risiken.

Fotos & Videos


Fallweise werden durch die Black Sheeps Fotos und Videos angefertigt die zu Werbezwecken verwendet und veröffentlicht werden. Durch die Buchung unserer Programme willigen Sie ein, dass wir Fotos und Videos im Rahmen unserer Programme von Ihnen und Ihren Gruppenmitgliedern anfertigen dürfen und diese auch zu Werbezwecken veröffentlichen dürfen.

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